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Handbuch

Den Nutzen des Systemschutzes kennen

Das Kapitel Systemschutz informiert den INSEKTUM Franchise-Unternehmer über die wichtigen Schutzrechte im INSEKTUM Franchise-System. Hier sind klar die „Spielregeln“ für folgende Bereiche dargestellt:

  • Markenschutz
  • Gebietsschutz
  • Franchise-Vertrag
  • Franchise-Gebühren
  • Klare Vereinbarungen sorgen für Klarheit in der Kommunikation  innerhalb des gesamten Franchise-Systems, da jeder Partner weiß, was er – im positiven Sinne – vom anderen zu erwarten hat. 

Das INSEKTUM Franchise-System beruht auf einer vertraglichen Vereinbarung zwischen den INSEKTUM Franchise-Unternehmern und der INSEKTUM Franchise-Zentrale. Die INSEKTUM Franchise-Zentrale bringt in dieses Franchise-System viele Vorleistungen ein, die als besonderes Know-how erarbeitet, getestet und dokumentiert sind. 

Das alles stellt die INSEKTUM Franchise-Zentrale für die Dauer der Laufzeit des Franchise-Vertrages dem INSEKTUM Franchise-Unternehmer zur Verfügung. 

Es ist daher selbstverständlich, dass sich jeder INSEKTUM Franchise-Unternehmer vertraglichen Schutzbestimmungen unterwerfen muss, die das gesamte INSEKTUM Franchise-System und jeden einzelnen Unternehmer vor Missbrauch schützen. 

Diese Verpflichtung zum Schutz des Know-hows reicht natürlich über die Vertragsdauer hinaus und es entspricht dem Gebot der Fairness, diese Vertraulichkeit unter allen Umständen zu bewahren.

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